Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ist unzufrieden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. (Archivbild), © Soeren Stache/dpa
Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, ist unzufrieden mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. (Archivbild) Soeren Stache/dpa, dpa
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Antidiskriminierungsbeauftragte kritisiert Ampel-Pläne

09.10.2024

Die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, kritisiert eine geplante Erweiterung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) als unzureichend. Die Bundesregierung schaffe es nicht, ein klares Zeichen für den Schutz vor Diskriminierung zu setzen, sagte Ataman der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Stattdessen wolle das Kabinett eine winzige Änderung am Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz beschließen, um ein Vertragsverletzungsverfahren der EU zu umgehen, so Ataman. «Das ist mutlos. Die geplante Anpassung macht das Antidiskriminierungsrecht unnötig kompliziert und dürfte nur wenigen Menschen helfen.» Ataman erklärte, dass das Kabinett bereits an diesem Mittwoch über diese aus ihrer Sicht unzureichende Änderung beraten wolle.

Das Bundesjustizministerium teilte der dpa jedoch mit, dass der entsprechende Gesetzentwurf an diesem Mittwoch «nicht auf der Tagesordnung» stehe. Zu Details des Entwurfs und zum Vorwurf Atamans, eine «mutlose» Änderung des AGG beschließen zu wollen, äußerte sich das Ministerium zunächst nicht.

Besserer Schutz vor Diskriminierung wegen des Geschlechts

Laut Ataman geht es um das im AGG festgeschriebene Diskriminierungsverbot. Dort wolle die Bundesregierung ausdrücklich festhalten, dass eine Benachteiligung wegen des Geschlechts unzulässig ist bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, inklusive Wohnraum.

Bislang bezieht sich dieses Verbot «aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität» nur auf privatrechtliche Versicherungen und sogenannte Massengeschäfte.

Massengeschäfte sind nach dem AGG Geschäfte, die in der Regel ohne Ansehen der Person zu vergleichbaren Bedingungen in einer Vielzahl von Fällen geschlossen werden. Das können zum Beispiel Telefontarife sein oder Einkäufe im Supermarkt. Da Mietverträge bei Vermietern mit nicht mehr als 50 Wohnungen normalerweise nicht als Massengeschäfte gelten, greift hier bisher kein besonderer Schutz.

Brüssel verlangte Änderungen

Die Beschränkung des Diskriminierungsverbots auf Massengeschäfte hat die Brüsseler EU-Kommission bemängelt und 2015 ein Verfahren wegen Verletzung der EU-Verträge gegen Deutschland eingeleitet – allerdings nur bei Diskriminierung wegen des Geschlechts. Und nur in diesem Bereich will die Bundesregierung das AGG nach Angaben von Ataman anpassen – auch um Transpersonen besser zu schützen.

Das geht der Beauftragten nicht weit genug. Die Reform dürfe in dieser Form nicht vom Bundestag verabschiedet werden, erklärte Ataman, und forderte erneut die von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vereinbarte umfassende Reform des AGG ein. «Das deutsche Antidiskriminierungsrecht ist im internationalen Vergleich sehr schwach. Konkret braucht es längere Meldefristen im AGG, bessere Möglichkeiten, sich gegen Diskriminierung zu wehren und ein Verbot von Diskriminierung durch Ämter, Behörden und die Polizei. Nichts davon ist aktuell vorgesehen.»

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