Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand., © Arne Dedert/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage und ein Schwert in der Hand. Arne Dedert/dpa/Symbolbild, dpa
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Angriff auf Mann der Freundin: Motiv Aufmerksamkeit

04.04.2023

Mehrmals hat er nach eigenen Angaben mit einem Hammer auf den Ehemann seiner Freundin eingeschlagen. Er habe wissen wollen, wie seine Freundin reagiert, sagte ein 33-Jähriger vor dem Ulmer Landgericht. Dort begann am Dienstag der Prozess gegen ihn. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord und schwere Körperverletzung vor. Hinter der Tat stehen offenbar ein Streit über eine heimliche Beziehung und das Buhlen um Aufmerksamkeit.

Das Opfer hat sich laut Anklage schützen und Schläge abwehren können. Der 46-Jährige erlitt demnach eine Platzwunde am Kopf und einen gebrochenen Finger.

Ende September soll der Beschuldigte der Staatsanwaltschaft zufolge in Bad Ditzenbach (Kreis Göppingen) mit einem Hammer auf den getrennt lebenden Ehemann seiner Freundin losgegangen sein. Den Angriff am frühen Morgen gestand der 33-Jährige beim Prozessauftakt. Er habe den 46-Jährigen verletzen wollen - nicht töten.

Laut Staatsanwaltschaft ließ der Angeklagte erst von dem Mann ab, als der Hammer in zwei Teile brach. Dem widersprach der Beschuldigte. «Irgendwann habe ich Panik bekommen und realisiert, was ich da mache», sagte er. Daraufhin habe er den Hammer weggeworfen. Ob das Werkzeug dabei zerbrach oder schon vorher, wisse er nicht.

Mit der Frau des Opfers habe der Beschuldigte damals eine heimliche Beziehung geführt, schilderte er. Er habe sie aber nicht mehr verheimlichen wollen. Um dieses Ziel zu erreichen, hatte er sich bereits vor dem Überfall auf den Ehemann einiges einfallen lassen.

Er tischte der Frau nach eigenen Angaben Lügengeschichten auf: Erst habe er von Drohbriefen gegen ihn berichtet, dann von einem Angriff auf ihn. Den Ehemann habe er schließlich überfallen, um zu sehen, wie die Frau reagiert.

Auch danach hörten die Lügengeschichten nicht auf. Um zu wissen, ob sich die Frau auch derart um ihn sorgen würde wie um ihren getrennt leben Ehemann, erfand der Angeklagte laut eigener Aussage sogar noch eine Entführung. Das Urteil wird Ende April erwartet. (Az.: 3 Ks 15 Js 22576/22)

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