Änderungen im September: Was auf Euch zukommt, © Shutterstock / Smart Calendar
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Änderungen im September: Was auf Euch zukommt

22.08.2024

Der September bringt einige wichtige Änderungen und Fristen mit sich, die für viele von Euch relevant sein könnten. Hier ist der Überblick aus der Hitradio antenne1 Redaktion:

Frist für die Steuererklärung 2023

Wenn Ihr zur Abgabe einer Steuererklärung für das Jahr 2023 verpflichtet seid und keinen Steuerberater habt, dann ist der 2. September ein Datum, das Ihr im Auge behalten solltet. Bis zu diesem Tag muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht sein. Wer also seine Unterlagen noch nicht sortiert hat, sollte das schnell nachholen, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Organspenderklärung leicht gemacht

Ab Ende September wird es einfacher, eine Entscheidung zur Organspende zu treffen und zu dokumentieren. Versicherte können ihre Erklärung für oder gegen eine Organspende über die Apps ihrer Krankenkassen abgeben. Diese digitale Möglichkeit ergänzt das bereits bestehende Online-Register, in das Ihr seit März Eure Spendenbereitschaft mit dem neuen Personalausweis eintragen könnt. Das macht es einfacher, eine bewusste Entscheidung zu treffen und diese auch festzuhalten.

Reservierungspflicht bei Auslandsreisen entfällt

Für alle, die in den Sommermonaten mit dem Zug ins Ausland reisen wollten, endete am 1. September die vorübergehende Reservierungspflicht. Diese war aufgrund der hohen Nachfrage während der Fußball-Europameisterschaft im Juni eingeführt worden. Nun könnt Ihr wieder flexibel und ohne festen Sitzplatz ins europäische Ausland reisen – mit Ausnahme der Verbindung zwischen München und Zürich, wo die Reservierungspflicht noch bis zum 5. Oktober gilt.

Frist für Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen

Wer von Euch staatliche Corona-Wirtschaftshilfen erhalten hat, sollte bis Ende September die Schlussabrechnung einreichen. Diese Abrechnung ist notwendig, um die Höhe der ursprünglich beantragten Zuschüsse mit den tatsächlichen Ansprüchen abzugleichen. Das Ergebnis kann sowohl Nachzahlungen als auch Rückforderungen beinhalten. Verpasst also nicht diese Frist, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.

Rechnungen für Heizungsförderung einreichen

Ende September können die ersten Antragsteller der KfW-Heizungsförderung ihre Rechnungen und Belege digital einreichen. Wenn Ihr beispielsweise Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses seid und bereits im Februar einen Antrag gestellt habt, könnt Ihr nun die letzten Schritte zur Auszahlung des Zuschusses einleiten. Nach Prüfung der Unterlagen wird das Geld voraussichtlich Ende Oktober ausgezahlt.

Bundestag startet nach Sommerpause

Nach der Sommerpause kommt der Bundestag am 9. September wieder zusammen. Im Fokus steht die traditionelle Haushaltswoche, die aufgrund aktueller politischer Diskussionen mit Spannung erwartet wird. Hier werden Weichen für das kommende Jahr gestellt.