Achtung Betrug: gefälschte Steuerbescheide im Umlauf
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe warnt aktuell vor einer neuen Betrugsmasche. In mehreren Ländern sind aktuell gefälschte Einkommenssteuerbescheide im Umlauf. Auch bei uns in Baden-Württemberg sind »Bescheide für 2023 über Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag « in Papierform im Umlauf, die als Absender ein baden-württembergisches Finanzamt oder die »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« ausweisen.
Die Empfänger werden darin aufgefordert, innerhalb einer kurzen Frist Einkommensteuer nachzuzahlen.
Die in diesem Zusammenhang in Baden-Württemberg bekannt gewordene Bankverbindung
ist gesperrt worden, Überweisungen auf diese Kontonummer sind damit nicht mehr möglich.
Trotzdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich weitere gleichgelagerte falsche Bescheide und Bankverbindungen im Umlauf befinden. Daher bittet die Oberfinanzdirektion um erhöhte Aufmerksamkeit in der Bevölkerung.
Wie ihr die Fake-Bescheide erkennt
An folgenden Punkten erkennt ihr aber, ob es sich bei einem Steuerbescheid um einen echten Bescheid, oder einen gefälschten Bescheid handelt:
-Checkt am Besten immer wenn ihr Dokumente vom Finanzamt bekommt, ob die auf dem Dokument angegebene Steuernummer und Identifikationsnummer mit den eigenen Steuernummer und Identifikationsnummer übereinstimmt. Das war bisher bei den gefälschten Bescheiden nicht der Fall, kann aber nicht ganz ausgeschlossen werden.
-Steuerbescheide werden immer durch das örtlich zuständige Finanzamt unter Angabe der zutreffenden und vollständigen Adresse erlassen.
Das für euch örtlich zuständiges Finanzamt könnt ihr hier ermitteln undeuch die korrekte Anschrift des Finanzamtes anzeigen lassen.
-Auffällig sind in den gefälschten Bescheiden auch die angegebenen Telefon- und Telefaxnummern, welche nicht zum jeweiligen Ort passen.
-Eine Bezeichnung »Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« wie auch das Siegel »Finanzamt – Finanzbehörden der Bundesrepublik Deutschland« am Ende des gefälschten Bescheids existieren nicht.
-Die Steuernummern in Baden-Württemberg enthalten zehn Ziffern.
-Bescheide der Finanzämter enthalten immer Erläuterungstexte, eine Rechtsbehelfsbelehrung und Datenschutzhinweise.
Zusätzlicher Schutz vor der Masche
Wenn euch an einem Bescheid irgendwas komisch vorkommt, wendet euch lieber einmal zu viel, als zu wenig, an das für euch zuständige Finanzamt.
Wem ein gefälschtes Dokument vorliegt, wird gebeten, Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten und keinesfalls eine Überweisung der angeblichen Steuerschuld vorzunehmen.
Steuerpflichtige, die die elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheides wählen, sind zusätzlich vor derartigen Betrügern geschützt. Denn bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommt ihr den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt.
Per E-Mail werdet ihr über die Bereitstellung des Bescheids zum Datenabruf benachrichtigt (ein Bescheid ist in dieser E-Mail nicht enthalten). Ihr könnt dann sofort nach Erhalt der Benachrichtigungs-E-Mail den Bescheid oder die sonstigen Schreiben im PDF Format in "Mein Elster" beziehungsweise in der verwendeten Software abrufen.