Nächtliche Ausgangssperre in BW aufgehoben
Beschluss gilt ab Donnerstag
Ausganssperre Adé - das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine Frau aus Tübingen. Ab Donnerstag gibt es damit bei uns in Baden-Württemberg keine Ausgangssperre mehr von 20 bis 5 Uhr. Und um das noch klarer zu sagen: von Mittwoch auf Donnerstag gilt sie noch ein letztes Mal.
Die Landesregierung hatte argumentiert, dass eine verfrühte Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen wieder die Gefahr birgt, dass wir ein exponentielles Wachstum bekommen. Aber die Mannheimer Verwaltungsrichter sagen in Ihrem Beschluss, die Darstellung sei “zu pauschal und undifferenziert”. Das Das Gericht hat sich die aktuelle Pandemielage in Baden-Württemberg angeschaut und sagt: Der landesweite Inzidenz-Wert ist jetzt nicht mehr so hoch wie z.B. kurz vor Weihnachten und deswegen ist die Ausgangssperre nicht mehr angemessen.
Weiterhin lokale Ausgangssperren möglich
Die Maßnahme an sich wurde nicht in Frage gestellt, regionale Ausgangsberänkungen darf es weiterhin für Hotspot-Gebiete geben. Welche Gebiete das sein könnten, ist noch nicht so ganz klar. Die grün-schwarze Landesregierung will sich in den kommenden Tage auf einen Inzidenzwert festlegen, ab wann es in einer Stadt oder in einem Kreis Ausgangssperren geben kann. Hotspotgebiete sind aktuell z.B. die Stadt Heilbronn und der Hohenlohekreis mit einem Inzidenzwert über 100. Aber solange das alles nicht geklärt ist, gilt für alle Baden-Württemberger: Ab Donnerstag ist die Ausgangssperre aufgehoben.