Zutritt nur noch für Geimpfte und Genesene: Veranstalter dürfen 2G-Modell ausprobieren
In Baden-Württemberg gilt ab morgen eine neue Corona-Verordnung. Neu dabei ist das 2G-Optionsmodell für Veranstaltungen in der Basisstufe.
Entscheiden sich Veranstalter für das 2G-Modell, dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene kommen, Getestete bekommen dagegen keinen Zutritt mehr. Maskenpflicht und Abstandsregeln fallen bei der 2G-Regel weg. Beschäftige müssen allerdings weiterhin eine Maske tragen. Die Personenobergrenze von maximal 25.000 Zuschauerinnen und Zuschauern wird aufgehoben.
VfB Stuttgart will bei Heimspielen 2G-Regel
Der Fußball-Bundesligist VfB Stuttgart hatte bereits vor einigen Tagen angekündigt, das er bei Heimspielen die 2G-Regel anwenden wird. Das nächste wäre am 24.10.2021 wenn Union Berlin zu Gast in der Mercedes-Benz-Arena ist. Dann dürften auch bis zu 60.000 Zuschauerinnen und Zuschauer kommen.
Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Testpflicht für Beschäftigte mit Kundenkontakt wird verschärft
Mit der neuen Corona-Verordnung wird auch die Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte in Unternehmen mit Publikumsverkehr verschärfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter etwa in der Gastronomie oder in Friseursalons müssen sich künftig zweimal pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen sich nicht testen lassen. Bisher galt eine solche Testpflicht für ungeimpfte Beschäftigte mit Außenkontakt nur dann, wenn sich die Corona-Lage in Baden-Württemberg deutlich verschärft, also in der sogenannten Warn- und der Alarmstufe.