Welche Corona-Regeln gelten an Ostern?

Welche Corona-Regeln gelten an Ostern?

29.03.2021

Was ist an Ostern erlaubt, was nicht?

Ihr hab nach dem zuletzt chaotischen Coronagipfel und der gekippten Osterruhe den Überblick über die aktuell geltenden Regeln verloren? Kein Problem, wir fassen Euch die wichtigsten Punkte nochmal zusammen!

Grundsätzlich gilt: über Ostern gibt es keine Sonderregeln wie an Weihnachten. Es gilt also vorerst die am 29. März geänderte Corona-Verordnung des Landes - auch außerhalb der Feiertage. Die Regeln gelten für Baden-Württemberg, einzelne Kreise oder Gemeinden können schärfere Maßnahmen festlegen. Informiert Euch also am besten direkt auf den Websites der Kreise. Die komplette Verordnung findet Ihr hier auf der Seite der Landesregierung.

Private Treffen

Die bisher geltende Regel bleibt bestehen: Es dürfen sich insgesamt fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Und Paare, die nicht zusammen leben, gelten trotzdem als ein Haushalt. Ostersuche mit Oma und Opa ist also erlaubt (zumindest, wenn die Kinder nicht zu alt sind). Weitere Verwandte wie Tante und Onkel oder befreundete Familien dürfen dann aber nicht noch zusätzlich dazu kommen.

Die Regel gilt unabhängig von der Inzidenz. Also auch dann, wenn in einzelnen Landkreisen die sogenannte Notbremse gezogen wird, weil die Infektionszahlen zu sehr steigen. Eigentlich hatten Bund und Länder beschlossen, dass in dem Fall nur noch Treffen von einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt sind, Baden-Württemberg weicht jetzt von dem Beschluss allerdings ab.

Ausgangssperren

In Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greift die von Bund und Ländern vereinbarte Notbremse. Diese sieht auch Ausgangssperren vor. Die Landesregierung will, dass diese auch umgesetzt werden. Bislang (Stand 29. März) gelten diese nur vereinzelt - im Landkreis Schwäbisch Hall darf die Wohnung nicht ohne triftigen Grund verlassen werden, in Mannheim gilt wider die nächtliche Ausgangssperre. Anders als an Weihnachten gibt es über Ostern keine Ausnahmen.

Die allgemeine nächtliche Ausgangssperre in Baden-Württemberg ist Anfang Februar aufgehoben worden. Grund dafür waren allerdings die niedrigen Fallzahlen im Land und regionale Ausgangssperren waren auch danach weiter möglich.

Schaut am besten auf der Website Eures Stadt- oder Landkreises nach, ob eine solche Ausgangssperre bei Euch in der Region gilt. Die aktuellen Corona-Zahlen für Euren Ort könnt Ihr über unseren WhatsApp-Service abrufen.

Ostergottesdienste

Die Politik hat lange über die Einschränkung von Präsenzgottesdiensten diskutiert, die Forderung letztlich aber doch wieder unter Druck der Kirchen zurückgenommen. Es werden aber auch digitale Gottesdienste angeboten - einen Überblick darüber gibt es bei der Evangelischen Landeskirche und der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

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