Tübinger Tagesticket als Armbändchen
Die Stadt will so Missbrauch vorbeugen
Die Tübinger Stadtverwaltung stellt ihr Tagesticket für das Modellprojekt „Öffnen mit Sicherheit“ ab morgen Mittwoch auf ein digitales System um. Damit sollen die Abläufe an den Teststationen beschleunigt werden. Wer sich an einer der neun Stationen im Stadtgebiet testen lässt, bekommt künftig ein Armband mit einem QR-Code. Das Armband kann nicht weitergegeben werden, der QR-Code ist mit einem Smartphone lesbar. Tagestickets auf Papier werden weiter akzeptiert, sollen aber zur Ausnahme werden.
Das Armband kann nicht weitergegeben werden
„Das digitale Tagesticket schafft Sicherheit gegen Missbrauch und verkürzt die Wartezeiten. So machen wir Corona-sicheres Stadtleben komfortabler“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Nach dem Schnelltest dauert es rund 20 Minuten, bis das Testergebnis da ist. In dieser Zeit kann man bummeln gehen oder in einem Geschäft einkaufen, für das keine Testpflicht gilt – natürlich mit Maske und Abstand.
QR-Code mit dem Smartphone scannen
Das Testergebnis erhält man, indem man den QR-Code auf dem Armband mit dem Smartphone scannt und auf eine Website geleitet wird, auf der das Testergebnis einsehbar ist: Bei einem negativen Ergebnis (grün) kann man einkaufen gehen. Ist die Anzeige orange, muss man sich noch ein wenig gedulden. Bei einem positiven Ergebnis (rot) muss man sofort zurück zur Teststation, um sich die nächsten Schritte erklären zu lassen.
Positive Testdaten gehen direkt ans Gesundheitsamt
Die neun Teststationen wurden von der Stadtverwaltung innerhalb weniger Tage mit der dazugehörigen digitalen Infrastruktur ausgestattet. Wer sich dort testen lässt, muss seine Daten erfassen lassen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Person im Falle eines positiven Tests benachrichtigt und die Daten an das zuständige Gesundheitsamt weitergegeben werden können. Es besteht auch die Möglichkeit, seine Daten bereits vorab zuhause einzugeben und einen QR-Code generieren zu lassen. Diesen muss man zur Teststation mitbringen. Die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung werden eingehalten, versichert die Tübinger Stadtverwaltung.