Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen stehen Katzen in Teilen von Walldorf seit April unter Hausarrest., © Uwe Anspach/dpa/Archivbild
Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen stehen Katzen in Teilen von Walldorf seit April unter Hausarrest. Uwe Anspach/dpa/Archivbild, dpa
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Tierschutz: Behörde prüft Ende von Hausarrest für Katzen

30.07.2023

Der Hausarrest für freilaufende Katzen zum Schutz einer Singvogelart in Walldorf könnte erneut früher als geplant aufgehoben werden. «Auch in diesem Jahr ist das möglich, das hängt jedoch davon ab, wie sich das Brutgeschehen entwickelt», teilte das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises mit. «Wir prüfen das», ergänzte eine Sprecherin. Ein Paar der streng geschützten Haubenlerche brüte zum zweiten Mal, nachdem zwei Jungvögel das Nest verlassen hätten.

Ein anderes Paar habe sich auf dem Dach eines Supermarkts niedergelassen, wo dessen Nachwuchs nicht einer Katze sondern Rabenvögeln zum Opfer fiel. Im vergangenen Jahr hatten die Vögel mit dem frechen Schopf mehr Glück bei der Fortpflanzung.

Um die seltenen Vögel zu schützen, dürfen Katzen im südlichen Teil der Stadt bis 2025 jeweils vom 1. April bis einschließlich 31. August das Haus prinzipiell nicht verlassen. Im vergangenen Jahr war die bundesweit ungewöhnliche Maßnahme zwei Wochen vor dem in der Allgemeinverfügung des Kreises festgelegten Termin zu Ende gegangen. Grund: Die acht Jungtiere von zwei Brutpaaren waren so weit entwickelt, dass Katzen ihnen nicht mehr gefährlich werden konnten.

Das Ausgangsverbot hatte harte Kritik der Katzenhalter ausgelöst. Einer zog vor das Verwaltungsgericht Karlsruhe. Der Streit hatte sich laut Gericht erledigt, nachdem der Kläger mittels GPS-Tracker nachweisen konnte, dass sich die Katze nicht im Gefahrenbereich für die Haubenlerche aufhält. Das Tracking muss über die Dauer des Freigangs der Katze im Geltungszeitraum der Allgemeinverfügung fortgesetzt werden.

Zwei weitere Katzenfreunde haben sich für das GPS-Tracking entschieden und können so den Samtpfoten ein Kommen und Gehen in ihrem Haus ermöglichen. Die Zahl der Fälle, in denen die freiheitsliebenden Tiere an der Leine spazieren geführt werden, ist nicht bekannt. Alternativ können Besitzer den Garten katzensicher einzäunen.

Bei Verstößen drohen Strafen in Höhe von 500 Euro - oder auch bis zu 50.000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden. Bislang wurden in diesem Jahr keine Bußgelder verhängt, wie die Sprecherin des Landratsamts mitteilte. Es sei kein nachweislicher Verstoß gegen das Tötungs-, Verletzungs- oder Störungsverbot festgestellt worden.

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