Rache an Frauen für Trennung? Kampfsportler vor Gericht
Um sich an seiner Ex-Partnerin für die Trennung zu rächen, soll ein 63-Jähriger mit einem Messer auf die Frau und deren Mutter eingestochen haben. Die 59 Jahre alte Mutter starb bei dem Angriff im Winter in Freiburg, die zur Tatzeit 30 Jahre alte Tochter wurde lebensgefährlich verletzt. Am Montag begann am Landgericht Freiburg ein Prozess wegen Mordes, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung gegen den Deutschen. Dessen Verteidiger kündigte für kommenden Montag eine aus seiner Sicht umfassende Erklärung an. Er sprach vom tragischen Ende einer Liebesbeziehung.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am frühen Morgen des 11. Januars den Frauen aufgelauert und sie auf der Straße vor ihrem Haus angegriffen zu haben. Diese hätten in ihre Wohnung fliehen wollen, jedoch habe der Mann sie eingeholt. Als die Mutter sich ihm laut schreiend in den Weg gestellt habe, habe er auf sie eingestochen.
Der Staatsanwalt listete mehrere Stichverletzungen insbesondere am Kopf der Frauen auf. Zudem habe die Tochter mehrere Knochenbrüche erlitten. Der Angeklagte, der ein Kampfsportzentrum betreibt, sei den Opfern körperlich überlegen gewesen, sagte er. Diese seien weder bereit noch in der Lage gewesen, sich zu wehren. Auf der Flucht habe der Mann noch zu einem Zeugen gesagt: «Die Schlampe hat es verdient.»
Die Anklage geht von Heimtücke und niederen Beweggründen aus. Der Anwalt kündigte an, über die Mordmerkmale werde zu streiten sein. Zugleich räumte er ein, dass seinem Mandanten bewusst sei, schwere Schuld auf sich geladen zu haben. Seiner Ex-Partnerin sei Schlimmes widerfahren, als die Mutter vor ihren Augen starb. «Dies ist ein trauriges Verfahren, dies ist ein schwieriges Verfahren.»
Der Mann war schon früher strafrechtlich auffällig. Unter anderem erpresste er laut Staatsanwaltschaft mehrfach seine damalige Partnerin, wenn diese sich trennen wollte, mit einem Video, das sie beim Sex am Arbeitsplatz der Frau zeigte. Auch habe er Screenshots an den Arbeitgeber und Angehörige geschickt und ihr geschrieben: «Bist du sicher, dass du es so haben willst?» Die Frau habe ihn wegen sexueller Nötigung angezeigt und ein Kontaktverbot erwirkt.
Die Polizei hatte den Tatverdächtigen etwa eine Stunde nach dem Angriff an der Autobahn 5 bei Achern (Ortenaukreis) auf einem Parkplatz festgenommen. Er ist seither in Untersuchungshaft.
Für den Prozess sind bislang sechs weitere Verhandlungstage bis Anfang August angesetzt. Am kommenden Montag will der Anwalt die Erklärung seines Mandanten zur Sache vortragen. Der Angeklagte werde Fragen zu seinem Werdegang selbst beantworten. Danach soll die Ex-Partnerin gehört werden, die auch Nebenklägerin ist.
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