Maskenpflicht auch an Grundschulen
Jetzt ist es beschlossene Sache: ab Montag gilt die Maskenpflicht auch an den Grundschulen in Baden-Württemberg. Die Entscheidung kommt von Baden-Württembergs Ministerpräsident selbst
Kretschmann sagt, die aktuelle Lage sei derart dynamisch, dass wir uns an diesem Infektionsgeschehen ausrichten müssen. Also keine Öffnungen, sondern diese Verschärfungen. Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Masken gilt sowohl für die Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen als auch für die Lehrkräfte.
Auch für die 5. und 6. Klassen ändert sich etwas. Und zwar wird den weiterführenden Schulen ermöglicht, Wechselunterricht zu wählen, damit der Abstand eingehalten werden kann.
Bild: Symbolbild/shutterstock