Maskenfplicht und Alkoholverbot in Reutlinger Innenstadt
  • Corona

Maskenfplicht und Alkoholverbot in Reutlinger Innenstadt

13.12.2021

Ab heute gilt vor allem in der Reutlinger Innenstadt Maskenpflicht. Konkret gilt die in der Reutlinger Altstadt bis zur Gartenstraße, im Bürgerpark, auf dem Karlsplatz und im Bahnhofsbereich. Die Maskenpflicht gilt unabhängig davon, ob der Mindestabstand eingehalten werden kann oder nicht.

Alkoholverbot zu bestimmten Zeiten

Auch Alkohol darf weder mitgeführt, noch getrunken werden. Das Verbot gilt montags bis freitags von 16 bis 23 Uhr, sowie an Wochenenden und Feiertagen zwischen 10 und 23 Uhr. Das Verbot wurde wegen der weiter hohen Infektionszahlen und dramatischen Lage in den Krankenhäusern erlassen. Wer sich nicht dran hält, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Bild: Archivbild/shutterstock