Landtag beschließt strengere Regeln für Schöffen
Extremisten können in Baden-Württemberg keine ehrenamtlichen Richter mehr werden. Einem entsprechenden Gesetzentwurf stimmte der Landtag am Mittwoch in Stuttgart mit den Stimmen von Grünen, CDU, SPD und FDP mehrheitlich zu. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Mit der Gesetzesänderung werden die Anforderungen an die Verfassungstreue von Schöffinnen und Schöffen erhöht. Die Initiative ist eine Reaktion auf Versuche der rechtsextremen Szene, eigene Kandidaten im Schöffendienst unterzubringen.
Schöffen können nach der Gesetzesänderung nur berufen werden, wenn sie gewährleisten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Bislang gibt es auf Bundesebene keine gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema, weshalb das Land die Lücke schließe, betonten die Abgeordneten. Im Herbst werden Tausende Schöffinnen und Schöffen für Amts- und Landgerichte neu gewählt.
Als ehrenamtliche Richter stehen Schöffen in der Verantwortung, einen Teil ihrer Zeit in Gerichten zu verbringen und sorgsam «im Namen des Volkes» zu entscheiden. Schöffen können im Gericht nicht nur über schuldig oder nicht schuldig mitentscheiden, sie haben auch eine eigene Stimme beim Strafmaß - gemeinsam und gleichberechtigt mit ausgebildeten hauptamtlichen Richterinnen und Richtern.
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