Kirchensteuer: Ein Blick in andere Länder
Viele Deutsche halten einer Umfrage zufolge die Kirchensteuer für nicht mehr zeitgemäß. Sie beträgt in Deutschland acht oder neun Prozent der Lohn- und Einkommensteuer. Dass es auch andere Finanzierungssysteme gibt, zeigt ein Blick ins Ausland:
Großbritannien und Portugal: Aus eigenem Vermögen finanzieren sich die Staatskirche in Großbritannien und die katholische Kirche in Portugal. In Portugal können Gemeindemitglieder überdies 0,5 Prozent ihres Einkommens zu religiösen Zwecken bestimmen.
Belgien und Griechenland: In Belgien und Griechenland werden Pfarrer vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet und nutzen dazu vor allem Spenden.
Italien und Spanien: In Italien werden 0,8 Prozent der Einkommensteuer an anerkannte Religionsgemeinschaften oder humanitären Zwecke gezahlt. Jeder Steuerzahler bestimmt jährlich neu, an wen das Geld geht. Daher wirbt etwa die katholische Kirche in Werbespots für die Zuwendung. In Spanien gilt ebenfalls dieses System, jedoch liegt der Steuerbetrag bei 0,7 Prozent.
USA: In den USA ist die Erhebung einer Kirchensteuer gesetzlich verboten. Die Kirche finanziert sich aus Spenden und spricht mit Kampagnen potenzielle Sponsoren an. Weitere Mittel erhält die Kirche aus eigenen Erträgen ihres großen Vermögens.
Frankreich: In Frankreich sind die Kirchen auf freiwillige Beiträge ihrer Mitglieder angewiesen. Neben Spenden gibt es einen Kulturbeitrag, der ein Prozent vom Einkommen der Mitglieder beträgt und von etwa 45 Prozent der Katholiken freiwillig gezahlt wird.
Österreich: In Österreich wird ähnlich zum deutschen System ein Kirchenbeitrag vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen der Mitglieder berechnet. Bei der katholischen Kirche sind dies 1,1 Prozent des Bruttoeinkommens, die aber nicht vom Staat, sondern von den Bistümern selbst eingezogen wird.
© dpa-infocom, dpa:230716-99-419034/2