In Notfallpraxen können Menschen gehen, wenn ihr Hausarzt geschlossen hat. (Archivbild), © Bernd Weißbrod/dpa
In Notfallpraxen können Menschen gehen, wenn ihr Hausarzt geschlossen hat. (Archivbild) Bernd Weißbrod/dpa, dpa
  • News - Politik
  • News Allgemein

Kassenärzte wollen Neuordnung der Notfallpraxen vorstellen

21.10.2024

Nach massiver Kritik an bereits öffentlich gewordenen Schließungsplänen will die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) am Montag (13.00 Uhr) ihre Pläne für die künftige Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes im Südwesten offiziell vorstellen. Vor dem Gebäude der KVBW in Stuttgart wollen Menschen aus den vermutlich von Schließungen bedrohten Städten und Gemeinden demonstrieren.

Schon zuvor war bekannt geworden, dass die KVBW plant, die Zahl der Notfallpraxen im Südwesten zu verringern. Nach dpa-Informationen geht es um mindestens 17 weitere Standorte. Acht Praxen hatte die KVBW bereits im Laufe des Jahres dauerhaft geschlossen. Engpässe in der Regelversorgung und Änderungen der Rahmenbedingungen machten eine Überarbeitung der Strukturen im ärztlichen Bereitschaftsdienst unerlässlich, teilte die KVBW mit.

Massiver Gegenwind von Betroffenen

Gegen die Pläne gibt es massiven Widerstand. In einem Brief hatten 18 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister etwa Sozialminister Manne Lucha (Grüne) aufgefordert, dagegen vorzugehen. Auch der CDU-Minister für den ländlichen Raum, Peter Hauk, und Teile der Opposition hatten Lucha aufgefordert, tätig zu werden.

Lucha wies die Aufforderungen zurück. «Die Rechtsaufsicht kann nicht einfach so etwas stoppen», sagte der Minister einer Mitteilung zufolge. Mit den Forderungen danach würden wider besseren Wissens in der Bevölkerung Erwartungen geschürt, «die jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren». So gebe es etwa keine konkreten Hilfsfristen und auch keine Vorgaben zur Erreichbarkeit von Bereitschaftspraxen.

Aus Sicht des Ministers sind die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung (KVBW) rechtlich nicht zu beanstanden. Formal gesehen, sei es deren gutes Recht, die Bereitschaftsdienste neu zu strukturieren. «Die Auswahl- und Entscheidungskriterien des Standortkonzepts verstoßen bei dem, was dem Sozialministerium bisher bekannt ist, aus rechtsaufsichtlicher Sicht nicht gegen Recht und Gesetz», sagte Lucha.

© dpa-infocom, dpa:241021-930-265847/1