Die Polizei steht vor dem Wohnhaus des Tatverdächtigen in Duisburg., © Christoph Reichwein/dpa
Die Polizei steht vor dem Wohnhaus des Tatverdächtigen in Duisburg. Christoph Reichwein/dpa, dpa
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Fitnessstudio-Angreifer - Zwei Bluttaten in zehn Tagen?

27.04.2023

Nach einem doppelten Treffer beim DNA-Abgleich gibt es einen weiteren schweren Vorwurf gegen den 26-jährigen Verdächtigen der Fitnessstudio-Attacke in Duisburg: Der Mann soll zehn Tage zuvor ganz in der Nähe schon einmal zugestochen und einen Menschen getötet haben.

An Ostern war ein 35-jähriger Partygast in der Altstadt unter ungeklärten Umständen mit zahlreichen Messerstichen tödlich verletzt worden. Es bestehe «dringender Tatverdacht» gegen den Syrer auch in dieser Sache, teilte der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf mit.

Wichtigstes Beweismittel ist ein beschlagnahmter Schuh des Verdächtigen. An dem Schuh seien sowohl Blutspuren der Opfer der Fitnessstudio-Attacke mit vier Schwerverletzten als auch des an Ostern getöteten Partygasts festgestellt worden seien, sagte Anna Stelmaszczyk, Referatsleiterin im NRW-Justizministeriums im Innenausschuss des NRW-Landtags.

Hinweise auf islamistischen Bezug

Die Zentralstelle Terrorismusverfolgung des Landes hat die weiteren Ermittlungen übernommen. Denn auf dem Mobiltelefon des 26-Jährigen seien Texte und Bilder gefunden worden, die auf den ersten Blick auf einen islamistischen Bezug hindeuteten, sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) im Innenausschuss.

So scheint zunächst einiges für einen relativ klaren und von der Polizei im Blitztempo aufgeklärten Fall zu sprechen: Direkt nach der Tat im Fitnessstudio - ganze drei Minuten nach dem ersten Notruf am 18. April um 17.18 Uhr - waren die ersten Beamten am Tatort. In kurzer Zeit sei Großalarm mit mehr als 400 Beamten einschließlich Spezialkräften ausgelöst worden, schilderte der Minister im Ausschuss.

Die Polizei sprach direkt am Tatort 122 Personen an, prüfte, wer als Zeuge in Frage kam. Weil das Fitnessstudio keine Überwachungskameras hat, wurden danach Kameras benachbarter Läden und einer Straßenbahnhaltestelle angezapft - mit Erfolg. Es gab ein Foto eines südländisch aussehenden Mannes mit langem schwarzem Bart, wie Zeugen den Täter beschrieben hatten. Nach der Veröffentlichung meldeten sich zwei Bekannte des Mannes, die den 26-Jährigen «hundertprozentig» wiedererkannten, wie eine Staatsanwältin vor einigen Tagen schilderte. Es kam zur Festnahme.

Doch warum soll er die eine oder gar beide Taten verübt haben?

Die Ratlosigkeit zu dieser Frage war dem sonst eher zupackend auftretenden NRW-Innenminister anzumerken. Der 26-Jährige sei vor sieben Jahren nach Deutschland gekommen und habe Asyl beantragt, berichtete Reul. «Sieben Jahre war der unauffällig, sieben Jahre ist nichts passiert.» Bis auf zwei kleinere Vergehen sei er in der ganzen Zeit nie aufgefallen.

In der Untersuchungshaft schweigt der Mann. Das sei «untypisch für einen Attentäter, der seine Tat einordnen will», sagte Reul. Auch die Tatausübung passe nicht zu einem Anschlag oder einer Amoktat. Der Täter habe nicht im Eingang des Studios zugestochen, sondern sei dazu erst in die Umkleidekabine gegangen. Danach habe er ruhig das Gebäude verlassen und keine weiteren Angriffe gestartet. «Was hat den Beschuldigten geritten, plötzlich solche schweren Straftaten zu begehen?», fragte Reul. Hinweise auf weitere Taten des 26-Jährigen gibt es derzeit nicht.

Bei den islamistischen Hinweisen auf dem Handy des Mannes, zu denen keine Details genannt wurden, müsse man auch erst mal prüfen, wie alt diese seien, gab Reul zu bedenken. Womöglich habe sich der Mann früher radikalisiert, das aber längst überwunden. Auch persönliche Motive gegen einen der Fitnessstudiobesucher oder psychische Probleme seien möglich. Der 26-jährige soll auch psychiatrisch begutachtet werden, wie die Ermittler mitgeteilt hatten.

Ein Fall für die Bundesanwaltschaft ist der 26-jährige Syrer jedenfalls bisher nicht. Die Karlsruher Behörde wurde ausführlich aus NRW informiert. Das Verfahren übernimmt sie nach Angaben einer Sprecherin derzeit aber nicht.

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