Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung
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Bundesrat stimmt für Grundgesetzänderung zur Bundeswehr-Aufrüstung

10.06.2022

Das Milliarden-Programm zur Aufrüstung der Bundeswehr kann anlaufen. Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat die dazu notwendige Änderung des Grundgesetzes beschlossen. Damit dürfen unter Umgehung der Schuldenbremse Kredite von 100 Milliarden Euro aufgenommen werden, um die Streitkräfte besser auszurüsten. Die Länder votierten mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit für die Grundgesetzänderung. Sie ließen anschließend auch das Gesetz für die Einrichtung des Sondervermögens passieren, aus dem die Finanzierung erfolgen soll.

Neuer Artikel im Grundgesetz

In das Grundgesetz wird ein neuer Artikel 87a aufgenommen. Er regelt die Kreditaufnahme für das Sondervermögen an der Schuldenbremse vorbei. Mit dem Geld sollen in den kommenden Jahren neue Flugzeuge, Hubschrauber, Schiffe, Panzer und Munition angeschafft werden. Es geht aber auch um Ausrüstung wie Nachtsichtgeräte und Funkgeräte.

Geplante Rüstungsprojekte

Einige Rüstungsprojekte sind schon angeschoben: Darunter ist der geplante Kauf von F-35-Tarnkappenflugzeugen sowie die Beschaffung von 60 schweren Transporthubschraubern des Modells CH-47F für den Lufttransport von Soldaten und Material.

Reaktion auf russischen Angriffskrieg

Die Bundesregierung reagiert damit auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine. Jahrelanges Sparen bei der Bundeswehr und deren Ausrichtung auf Auslandseinsätze haben dazu geführt, dass die Truppe heute erhebliche Defizite bei der Landes- und Bündnisverteidigung aufweist. Panzer, Flugzeuge und Schiffe sind teils veraltet oder nicht einsatzbereit. Das zeigt sich auch schmerzlich, wenn es um die Lieferung schwerer Waffen an die Ukraine geht. Die Bundeswehr hat nach offizieller Darstellung kaum etwas, worauf sie verzichten und was sie abtreten kann.