Der Biber gilt als eine besonders streng geschützte Tierart. (Archivbild), © Felix Heyder/dpa
Der Biber gilt als eine besonders streng geschützte Tierart. (Archivbild) Felix Heyder/dpa, dpa
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Biberdämme illegal entfernt

30.07.2024

Ein Unbekannter hat mehrere Biberdämme im Neckar-Odenwald-Kreis illegal entfernt. Entlang eines Baches auf einer Strecke von etwa einem Kilometer habe er wohl mit einem Frontlader das Dammholz entfernt, teilte die Polizei mit. Dazu sei es zwischen dem 12. und dem 26. Juli gekommen. Das Material wurde an den Ufern bei Osterburken abgelegt. Der Biber gilt in Baden-Württemberg als besonders streng geschütztes Tier. Seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu zerstören, ist eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.

© dpa-infocom, dpa:240730-930-188662/1