Bald 2G-Regel in Baden-Württemberg?
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Bald 2G-Regel in Baden-Württemberg?

09.09.2021

“Ich finde es bedauerlich, dass da sich Menschen verweigern”

...sagt Staatssekretäin Ute Leidig vom baden-württembergischen Sozialministerium. Aktuell wird an einer neue Corona-Verordnung getüftelt und die geht Ungeimpften an den Kragen.

Hospitalisierungsrate

Die Infektionen bei den Ungeimpften gehen nach oben und es sollen eben auch Menschen geschützt werden, die sich nicht impfen lassen KÖNNEN - zum Beispiel Schwangere oder Kinder unter 12 Jahren. Am Freitag könnten erste Details bekannt werden zur neuen Verordnung. Was aber sicher kommt, ist ein Warnsystem mit verschiedenen Stufen. Es wird dann auf die Belegung der Intensivbetten geschaut und die allgemeine Hospitalisierungsrate.

Warnsystem mit Stufen

Geplant sind zwei - eine Warnstufe und eine Alarm-Stufe. Liegen mehr als 250 Corona-Patienten auf den Intensivstationen oder die Hospitalierungsinzidenz liegt bei acht liegt - also von 100 000 Einwohnern sind innerhalb von einer Woche 8 in eine Klinik eingeliefert worden - dann greift die Warnstufe. Ungeimpfte dürfen in viele Bereiche nur mit negativem PCR-Test. Die Alarmstufe greift dann, wenn 390 Infizierte auf Intensiv liegen und die Hospitalisierungsinzidenz bei 12 liegt. Und dann gilt 2G - heißt. Nur noch Geimpfte und Genesene dürften zum Beispiel ins Restaurant. Warum Baden-Württemberg diesen strengen Weg geht, hat uns Ute Leidig erklärt.:

“Wir wollen einen Schutz für die Krankenhäuser, damit die handlungsfähig bleiben und keine Patienten abweisen müssen. Deswegen sind das auch keine niedrigen Werte, sondern Werte, die uns zeigen, wir kommen in einen ganz kritischen Bereich. Mit der ganz klaren Ansagen: Wir können das nicht zulassen und müssen Maßnahmen greifen lassen.”

Kritik an der neuen Regel

Unter anderem fordert der Handel keinen Ausschluss von Ungeimpften. Er befürchtet, dass das der endgültige Todesstoß für den angeschlagegen Einzelhandel ist. Wenn bei einer 2-G-Regel ungeimpfte Menschen nicht mehr shoppen gehen dürfen, dann würde das auch z.b. viele Einlass- und Nachweiskontrollen bedeuten - vor den Geschäften würden sich Schlangen bilden und das würde die Kunden wieder in die Arme der Onlinehändler treiben, so die Befürchtung.