Krankenbetten stehen in einem Gang in einem Krankenhaus., © Lukas Barth/dpa/Symbolbild
Krankenbetten stehen in einem Gang in einem Krankenhaus. Lukas Barth/dpa/Symbolbild, dpa
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Ärzte im Warnstreik: Nur Dienst wie am Wochenende

30.03.2023

Patientinnen und Patienten an vielen kommunalen Kliniken im Südwesten haben am Donnerstag die Folgen eines Warnstreiks der Ärzteschaft zu spüren bekommen. Oft gab es nur Dienste wie am Wochenende, eine Versorgung von Notfällen sollte aber sichergestellt sein. Hintergrund ist ein Tarifkonflikt.

Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatte daher rund 9500 Mediziner und Medizinerinnen in Baden-Württemberg aufgerufen, die Arbeit ganztägig niederzulegen. Betroffen waren den Angaben nach etwa 80 kommunale Krankenhäuser. Mehr als 1000 Ärztinnen und Ärzte fuhren einem Sprecher zufolge zu einer zentralen Kundgebung nach München. Einen Streikaufruf gab es auch in fünf weiteren Bundesländern.

Der Marburger Bund fordert von den Arbeitgebern für die bundesweit rund 55.000 Ärztinnen und Ärzte an den kommunalen Kliniken eine Erhöhung der Gehälter um 2,5 Prozent. Zudem soll es mit Wirkung ab 1. Januar 2023 einen Ausgleich der seit der letzten Entgelterhöhung im Oktober 2021 aufgelaufenen Preissteigerungen geben.

«Weder hielten die Arbeitgeber es für nötig ein eigenes Angebot zu machen, noch haben sie sich in ernsthafter Weise mit der Forderung der Ärzteschaft auseinandergesetzt», erklärte die 1. Landesvorsitzende des Marburger Bundes Baden-Württemberg, Sylvia Ottmüller. «Ein solches Verhalten können wir nicht hinnehmen.»

Der 2. Landesvorsitzende, Jörg Woll, sagte laut Mitteilung: «Es ist zweifelhaft, ob seitens der Arbeitgeber überhaupt eine Bereitschaft besteht, gemeinsam zu verhandeln. Offensichtlich müssen wir an dieser Stelle den Druck erhöhen, was wir heute tun.»

Das bestreikte Universitätsklinikum Mannheim beispielsweise hatte vorab mitgeteilt, dass neben Notfällen Intensivstationen, Transplantationen sowie alle nicht aufschiebbaren Operationen und Therapien von Krebspatienten von den Streikmaßnahmen ausgenommen seien. Patienten, die der Haus- oder Facharzt zur sofortigen Behandlung überweist, könnten ebenfalls wie üblich behandelt werden.

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